Die No-Show-Klausel der Fluggesellschaften Was ist das und wie kann ich sie geltend machen?

Haben Sie schon einmal einen Hin- und Rückflug gebucht und beim Einchecken für den Rückflug festgestellt, dass Ihre Reservierung storniert wurde? Diese Praxis ist als „No Show“ bekannt und wird von vielen Fluggesellschaften in ihre Verträge aufgenommen (effektiv im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie beim Kauf des Tickets akzeptieren und nicht lesen). Aus diesem Grund fragen sich immer mehr Menschen, was die No-Show-Klausel ist und wie sie geltend gemacht werden kann. In diesem Artikel erklären wir es Ihnen.

Ist die No-Show-Klausel legal? Kannst du es auf mich anwenden?

Die No-Show-Klausel ermöglicht, dass beim Kauf eines Flugtickets, das aus mehreren Strecken (in der Regel Hin- und Rückflug) besteht, die anderen ohne Folgen storniert werden können, wenn eine von ihnen nicht durchgeführt wird. Diese Übung wurde von mehreren gerichtlichen Instanzen als missbräuchlich – d. h. nichtig und illegal – angesehen , wie die Provinzgerichte von Palma (2010) oder Madrid (2013), da sie ein Ungleichgewicht zwischen den Parteien schaffen, das die Partei schutzlos lässt. schwächsten Teil des Vertrages – dem Verbraucher – und schädigt diesen ernsthaft. Aus rechtlicher Sicht wird daher davon ausgegangen, dass es mehrere Gründe gibt, warum diese Klausel sollte nicht angewendet werden von den Fluggesellschaften:

  • Die No-Show-Klausel wird in den internationalen Vorschriften nicht anerkannt die die Sache als Kündigungsgrund regeln.
  • Es entspricht nicht Artikel 95 des Flugsicherungsgesetzes , die festlegt, dass jeder, der ein Flugticket erwirbt, das Recht hat, nicht zu reisen und die entsprechende Rückerstattung zu erhalten, wenn der Flug innerhalb der festgelegten Frist annulliert wird.
  • Die No-Show-Klausel entspricht nicht den gesetzlichen Beschränkungen, die im Gesetz zur Verteidigung der Rechte von Verbrauchern und Benutzern erforderlich sind, die Verbotsklauseln, die finanziell unverhältnismäßige Hindernisse auferlegen für den Verbraucher bei Verträgen mit Verbrauchern.
  • Es wird beim Kauf von Flugtickets nicht klar und ausdrücklich angegeben online, so viele Reisende wissen nicht, dass es existiert. Das „Kleingedruckte“ und die langen Absätze, nach denen wir auf „Akzeptieren“ oder „Ablehnen“ klicken, können nicht als ausdrückliche Genehmigung angesehen werden.
  • Die Fluggesellschaft erzielt einen dreifachen Gewinn : die Rückfahrkarte storniert; das alternative Ticket für die Rückfahrt; und das Ticket, das von einem neuen Kunden bezahlt wurde, der den stornierten Sitzplatz belegt.
  • Die No-Show-Klausel das Recht des Passagiers auf freie Nutzung seines Tickets verletzt wenn sie ihrer einzigen Verpflichtung nachgekommen sind: dafür zu bezahlen.

Reclamar cláusula nicht erscheinen

Darüber hinaus vor kurzem der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. November 2018 die Nichtigkeit (und Rechtswidrigkeit) bestätigt der No-Show-Klausel von Iberia, indem sie in der Entscheidung festlegt, dass „ die fragliche Klausel unterstellt ein gegen Treu und Glauben verstoßendes Ungleichgewicht von Rechten und Pflichten, da ein Verbraucher, der seine Verpflichtung, die nur die Zahlung des Preises ist, erfüllt hat, in jedem Fall der Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung entzogen wird, die aus Gründen das kann ganz anderer Natur sein, hat sich entschieden oder ist nur zum Teil genötigt worden ".

So beanspruchen Sie die No-Show-Klausel

Alle rechtlichen Argumente im vorherigen Abschnitt haben eine wichtige praktische Konsequenz: Wenn sie bei einer Ihrer Reisen auf Sie angewendet werden, sind Sie die No-Show-Klausel mit der Gewissheit einfordern können, dass die Justiz mit Ihnen einverstanden ist und die Fluggesellschaft Sie entschädigen muss .

Die Elemente, die Sie anfordern können, wenn Sie die No-Show-Klausel in Anspruch nehmen, sind die Ausgaben durch die Absage, die Rückkehr des stornierten Teils des Tickets und des neuen, den Sie für die Rücksendung kaufen müssen; und schlussendlich, eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € je nach Strecke.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der No-Show-Klausel

Sie können die No-Show-Klausel nicht geltend machen, wenn Sie nicht nachweisen können, dass die Annullierung Ihres Rückfluges darauf zurückzuführen ist, dass Sie den Hinflug, den Sie zuvor auch mit dem Unternehmen vereinbart hatten, nicht angetreten haben. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie verliere nicht die Reservierung oder den Kaufbeleg für beide Flüge, sowie dass Sie die Bordkarten behalten; dass Sie, wenn Sie die Hinreise auf andere Weise unternommen haben, die Belege aufbewahren, die dies begründen; und schließlich, dass, wenn das Unternehmen teilt Ihnen per E-Mail oder auf andere Weise die Annullierung des Rückflugs mit, bewahren Sie sie auf an einem sicheren Ort, um es als Beweis vorlegen zu können.